Satzung des Vereins „Synapsensalat e. V.“
Der Verein gründet sich, um psychisch Erkrankten zu helfen und über psychische Erkrankungen aufzuklären. Er will keinen Gewinn erzielen.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- (1) Der Verein heißt „Synapsensalat e. V.“.
- (2) Er hat seinen Sitz in Bernburg (Saale).
- (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele, Aufgaben
- (1) Ziel des Vereins ist es, die Akzeptanz psychischer Erkrankungen zu erhöhen. Er kämpft gegen die Stigmatisierung von psychisch Erkrankten und deren Angehörigen.
- (2) Der Verein will über psychische Erkrankungen informieren und aufklären.
- (3) Er will mit seinen Aktionen psychisch Kranke unterstützen und den Umgang mit ihnen verbessern. Neben Begleitung der Kranken und Teilhabe soll vor allem die Selbsthilfe gefördert werden.
- (4) Insbesondere kümmert sich der Verein um die Organisation und Durchführung des „Festivals der seelischen Gesundheit“ und der Sendung „Radio Depressione“.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er dient nicht der Gewinnerwirtschaftung.
- (2) Der Vorstand kann ausnahmsweise eine Entschädigung für besonderen Aufwand gewähren. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen.
§ 4 Mitglieder
- (1) Mitglieder können alle Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
- (2) Eine Person wird Vereinsmitglied, wenn sie ihren Beitritt erklärt hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- (3) Ein Mitglied kann aus dem Verein austreten, wenn es sich schriftlich erklärt. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
- (4) Ein Vereinsmitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise den Interessen des Vereins zuwider läuft.
§ 5 Organe
- Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Beiträge
- (1) Die Vereinsmitglieder haben Jahresbeiträge in Höhe von 20 € zu zahlen.
- (2) Die Beiträge sind bis zum Ende des ersten Quartals fällig.
§ 7 Mitgliederversammlung
- (1) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
- 1. Vorstandswahl,
- 2. Beratungen über Stand und Planung der Arbeit,
- 3. Beschluss zum Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands,
- 4. Beschlüsse über Veränderungen des Aufgabenprofils,
- 5. Kassenprüfung,
- 6. Satzungsänderungen,
- 7. Auflösung des Vereins.
- (2) Die Mitgliederversammlung, ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
- (3) Beschlüsse von Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren.
- (4) Mitgliederversammlungen sollen monatlich durchgeführt werden.
- (5) Einladungen zu Mitgliederversammlungen können formfrei erfolgen.
§ 8 Jahreshauptversammlung
- (1) Die Jahreshauptversammlung findet im 4. Quartal eines jeden Kalenderjahres statt.
- (2) Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen formfrei.
- (3) Die Jahreshauptversammlung soll den Vorstand entlasten.
§ 9 Vorstand
- (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, aus seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.
- (2) Der Schriftführer ist gleichzeitig als Kassierer tätig.
- (3) Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
- (4) Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Für die Wahl genügt eine einfache Mehrheit.
- (5) Vorstandsbeschlüsse sind zu protokollieren.
- (6) Der Vorstand soll monatlich tagen.
§ 10 Vorsitz
- (1) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden in das Vereinsregister eingetragen und sind für den Verein vertretungsberechtigt.
- (2) Sie können den Verein allein vertreten.
§ 11 Schriftführer
- (1) Der Schriftführer protokolliert Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
- (2) Sein Stellvertreter protokolliert bei Abwesenheit des Schriftführers und hat als dessen Stellvertreter Stimmrecht während der Vorstandssitzungen.
- (3) Er erfüllt die Aufgaben des Kassierers.
§ 12 Satzungsänderungen
- (1) Satzungsänderungen können von jedem Vereinsmitglied während der Mitgliederversammlung beantragt werden.
- (2) Änderungen bedürfen der absoluten Mehrheit .
Am 5. März 2020 unterschrieben die Gründungsmitglieder:
Thomas Rettig, Martin Braun, Claudia Ludwig-Lischka, Liane Wohlfarth, Julia Schwabe, Sandra Dorsch, Markus Braun und Ilona Gautsch