Satzung

Satzung des Vereins „Synapsensalat e. V.“

Der Verein gründet sich, um psychisch Erkrankten zu helfen und über psychische Erkrankungen aufzuklären. Er will keinen Gewinn erzielen.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  • (1) Der Verein heißt „Synapsensalat e. V.“.
  • (2) Er hat seinen Sitz in Bernburg (Saale).
  • (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele, Aufgaben

  • (1) Ziel des Vereins ist es, die Akzeptanz psychischer Erkrankungen zu erhöhen. Er kämpft gegen die Stigmatisierung von psychisch Erkrankten und deren Angehörigen.
  • (2) Der Verein will über psychische Erkrankungen informieren und aufklären.
  • (3) Er will mit seinen Aktionen psychisch Kranke unterstützen und den Umgang mit ihnen verbessern. Neben Begleitung der Kranken und Teilhabe soll vor allem die Selbsthilfe gefördert werden.
  • (4) Insbesondere kümmert sich der Verein um die Organisation und Durchführung des „Festivals der seelischen Gesundheit“ und der Sendung „Radio Depressione“.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  • (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er dient nicht der Gewinnerwirtschaftung.
  • (2) Der Vorstand kann ausnahmsweise eine Entschädigung für besonderen Aufwand gewähren. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen.

§ 4 Mitglieder

  • (1) Mitglieder können alle Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  • (2) Eine Person wird Vereinsmitglied, wenn sie ihren Beitritt erklärt hat. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • (3) Ein Mitglied kann aus dem Verein austreten, wenn es sich schriftlich erklärt. Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
  • (4) Ein Vereinsmitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise den Interessen des Vereins zuwider läuft.

§ 5 Organe

  • Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Beiträge

  • (1) Die Vereinsmitglieder haben Jahresbeiträge in Höhe von 20 € zu zahlen.
  • (2) Die Beiträge sind bis zum Ende des ersten Quartals fällig.

§ 7 Mitgliederversammlung

  • (1) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
    • 1. Vorstandswahl,
    • 2. Beratungen über Stand und Planung der Arbeit,
    • 3. Beschluss zum Jahresabschluss und Entlastung des Vorstands,
    • 4. Beschlüsse über Veränderungen des Aufgabenprofils,
    • 5. Kassenprüfung,
    • 6. Satzungsänderungen,
    • 7. Auflösung des Vereins.
  • (2) Die Mitgliederversammlung, ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
  • (3) Beschlüsse von Mitgliederversammlungen sind zu protokollieren.
  • (4) Mitgliederversammlungen sollen monatlich durchgeführt werden.
  • (5) Einladungen zu Mitgliederversammlungen können formfrei erfolgen.

§ 8 Jahreshauptversammlung

  • (1) Die Jahreshauptversammlung findet im 4. Quartal eines jeden Kalenderjahres statt.
  • (2) Einladung und Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen formfrei.
  • (3) Die Jahreshauptversammlung soll den Vorstand entlasten.

§ 9 Vorstand

  • (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, aus seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.
  • (2) Der Schriftführer ist gleichzeitig als Kassierer tätig.
  • (3) Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  • (4) Der Vorstand wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Für die Wahl genügt eine einfache Mehrheit.
  • (5) Vorstandsbeschlüsse sind zu protokollieren.
  • (6) Der Vorstand soll monatlich tagen.

§ 10 Vorsitz

  • (1) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden in das Vereinsregister eingetragen und sind für den Verein vertretungsberechtigt.
  • (2) Sie können den Verein allein vertreten.

§ 11 Schriftführer

  • (1) Der Schriftführer protokolliert Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
  • (2) Sein Stellvertreter protokolliert bei Abwesenheit des Schriftführers und hat als dessen Stellvertreter Stimmrecht während der Vorstandssitzungen.
  • (3) Er erfüllt die Aufgaben des Kassierers.

§ 12 Satzungsänderungen

  • (1) Satzungsänderungen können von jedem Vereinsmitglied während der Mitgliederversammlung beantragt werden.
  • (2) Änderungen bedürfen der absoluten Mehrheit .

Am 5. März 2020 unterschrieben die Gründungsmitglieder:

Thomas Rettig, Claudia Ludwig-Lischka, Liane Wohlfarth, Julia Schwabe, Sandra Dorsch und Ilona Gautsch